- Infoveranstaltung zum Übertritt:
Donnerstag, 20.03.2025 um 18:00 Uhr (Mensa im Schulzentrum Rebdorf) - Tag der offenen Türe mit Schulhausführungen:
Freitag, 28.03.2025 von 14:00 – 17:00 Uhr - Anmeldungen zum Übertritt in die 5. Klasse (auch aus der Mittelschule):
Montag bis Mittwoch, 05.05. – 07.05.2025
jeweils von 08:00 – 16:00 Uhr - Probeunterricht:
Dienstag bis Donnerstag, 13.05. – 15.05.2025
jeweils von 08:00 – 12:00 Uhr
Wichtige Unterlagen
- Ausgefüllte Anmeldeunterlagen: zur Online-Anmeldung (bitte ausfüllen und ausgedruckt zur Anmeldung mitbringen; bitte nicht beidseitig ausdrucken)
- Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule/Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original bzw. das entsprechende Zwischenzeugnis des Gymnasiums.
- Geburtsschein oder Geburtsurkunde
- Lichtbild/Passbild
- Sorgerechtsbescheid oder Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- Ärztliche Atteste, z.B. für LRS oder Legasthenie
- Nachteilsausgleichbescheinigung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
Übertritt in die 5. Klasse – Aufnahme von neuen Schülern
Für Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
Für Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt ebenfalls uneingeschränkt möglich.
Bitte melden Sie ihr Kind bei Interesse während des Anmeldezeitraum vorab bei uns an.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht möglich.
Für Schüler vom Gymnasium gilt:
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen
- Die aktuellen Übertrittsbestimmungen
- Mein Bildungsweg: Online-Wegweiser für das gegliederte Schulwesen in Bayern
- Schülerbeförderung: Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Ihres Wohnortes.